„Mit der Einführung des neuen Frühwarnsystems vom 23.08.2021 werden in Thüringen bei steigenden Infektionszahlen künftig, neben der Sieben-Tage-Inzidenz, auch die lokale Hospitalisierungszahl und die thüringenweite Auslastung der Intensivbetten als Zusatzindikatoren berücksichtigt.“
Aktuelle Übersicht für Thüringen:
Unter folgendem Link gelangen Sie zur tagesaktuellen Übersicht der einzelnen Landkreise:
https://www.tmasgff.de/fruehwarnsystem
Aktueller Stand 14.09.2021 im Unstrut-Hainich-Kreis:
7-Tage-Inzidienz: 42,3
Hospitalisierungsinzidenz: 2,0
aktuelle Warnstufe: 0 à zum jetzigen Zeitpunkt gilt im Unstrut-Hainich-Kreis die BASISSTUFE.
Für die Vermietung von Übernachtungsangeboten gilt weiterhin die Pflicht der Kontaktdatenerhebung (siehe Seite 11 im folgenden Link) der Gastdaten sowie die AHA-Regeln. Grundlage hierfür ist die Thüringer-Corona-Schutzverordnung: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Verordnung/Lesefassung_2._Aend_ThuerSARS-CoV-2-IfS-MassnVO_23.08.2021.pdf
Sollte der Kreis von der Basisstufe in die weiteren Warnstufen rutschen, gelten die ergänzenden Maßnahmen des Frühwarnsystems: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Eindaemmungskonzept/Corona-Eindaemmungserlass_23.08.2021.pdf à ab Seite 7.
Warnstufe 1 (Kurzfassung, bitte für ausführliche Infos PDF öffnen):
Bei Erreichen der Warnstufe 1 sollen — sofern das Infektionsgeschehen nicht auf eine oder wenige Einrichtungen eingrenzbar ist — folgende Maßnahmen ergriffen werden:
ergänzende Testpflichten in infektionsgefährdeten Bereichen bei Aktivitäten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, insbesondere
- zur Inanspruchnahme von Gaststätten
- zur Teilnahme an Veranstaltungen im Sinne des § 14 Abs. 1 und 2 ThürSARSCoV-2-IfS-MaßnVO
- zur Inanspruchnahme entgeltlicher Übernachtungsangebote (zu touristischen Zwecken), wobei mindestens eine Testung bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts zu erfolgen hat.
Warnstufe 2:
Bei Erreichen der Warnstufe 2 sind nach Abstimmung mit dem TLVwA und dem TMASGFF weitergehende Anordnungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu prüfen und auch zu erlassen.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Lage in Ihrem zuständigen Landkreis. Selbstverständlich werde ich Sie bei wichtigen Änderungen möglichst zeitnah informieren.